Dissertationsvorhaben von Mag. iur. Hristo P. Berov, LL.M.

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Die Religions- und Kirchenfreiheit im bulgarischen und deutschen Recht
Religions- und Glaubensfreiheit sind so alt wie die menschliche Gesellschaft selbst. Verschiedene Probleme diesbezüglich haben schon die Einwohner der antiken Staaten und der archaischen Städte beschäftigt. Allerdings ist für die Arbeit die Problematik der Religions- und Kirchenfreiheit für den europäischen Raum erst nach der Entstehung des Christentums und besonders nach dem Aufbau der christlichen Organisationen – der Kirchen, von großer Bedeutung. Die Diskussionen und Auseinandersetzungen mit dieser Thematik folgen der Gesellschaftsentwicklung im ganzen Verlauf des Mittelalters. Kriege und Willkür aus dieser Zeit scheinen in den neueren Epochen in Gesetzgebungs- bzw. Verfassungsversuchen eine passende Lösung für die Probleme der Religions- und Glaubensfreiheit zu finden. In den modernen europäischen Staaten, trotz unterschiedlicher Staatskirchenrechtssysteme, ist allerdings nach den heutigen Erkenntnissen der Gesellschaft die Freiheit der Religion und des Glaubens als absolutes Grundrecht in nationalen Rechtsakten und internationalen Abkommen festgeschrieben.

Wohl kaum ein Faktor hat die heutige Gesellschaft als Ganzes in dem Maße geprägt, wie es die Religion getan hat. Der Umgang eines modernen Staates mit den Religionen kennzeichnet in der Regel auch seine Gesamtausrichtung. Die Art und Weise, wie seine Verantwortlichen mit der eigenen Religion, aber auch und vor allem mit anderen, ihnen nicht nahe stehenden Religionsgemeinschaften umgehen, bestimmt darüber, ob man einen Staat eher als „liberal“, „intolerant”, „fundamentalistisch” oder gar „radikal und gewalttätig” einordnet. Die Regelungen dieser Grundrechte reflektieren direkt auf die Gesellschaft, Personengruppen, die Familie sowie die einzelne Person. Sie wirken sich dadurch in vielen unterschiedlichen Bereichen auch in Bulgarien und Deutschland aus, beeinflussen das kulturelle Umfeld der Bürger, halten oder verändern die Tradition und prägen die Erziehung der Kinder. In den heutigen Demokratien sind das Verhältnis von Staat und Kirche sowie die Freiheit der Religion grundsätzlich durch die Verfassung geregelt und abgesichert. Sie gibt Inhalt und Grenzen der Religionsfreiheit vor. Die geplante Dissertation wird sich zur Aufgabe machen, zunächst die diesbezüglichen Vorgaben des Grundgesetzes Bulgariens und der Bundesrepublik Deutschland zu untersuchen. Darüber hinaus die Rechtslage in Bulgarien der in Deutschland gegenüberzustellen. Die Gründe dafür ergeben sich aus einer Vielzahl von Überlegungen – am meisten aus den Demokratisierungsprozessen nach 1989 und der bulgarischen Rechtsangleichung an die europäischen Rechtssysteme aufgrund des bevorstehenden EU-Beitritts.

Ziel der geplanten Arbeit ist, die Entwicklung und den aktuellen Stand der Religions- und Kirchenfreiheit in Bulgarien und Deutschland aufzuzeigen und dabei durch systematische Analyse und Rechtsvergleich zu untersuchen, ob sich die heutige Regelung dieser Grundrechte durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in beiden Staaten vergleichen lässt und ob sie den modernen gesellschaftlichen Verhältnissen ausreichend Rechnung trägt. Dabei soll der Schwerpunkt der Analyse auf den Urteilen des letzten Jahrzehnts liegen. Die Dissertation bezieht sich nicht nur auf einzelne Staatsrechtssysteme, sondern auch auf die internationalen Abkommen, die Bulgarien und Deutschland unterzeichnet und anschließend ratifiziert haben z. B. der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UNO, die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die EU Charta der Grundrechte.

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